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Tarifarten in Versicherungen

Wenn man eine Versicherung abschließt, speziell eine Krankenversicherung, existieren eine Reihe von Tarifen, die man gegeneinander abwägen muss. Auf der einen Seite erlauben unterschiedliche Tarifarten die genaue Anpassung des Vertrages an die persönlichen Verhältnisse. Auf der anderen Seite muss man sich als Versicherungsnehmer mit sehr komplizierten Tarifarten auseinandersetzen. Versicherungstarife sind genauso wie Handytarife sehr schwer abzuwägen so dass manchmal ein Versicherungsmakler gerade bei kniffligen Fällen angeraten ist. Übrigens, eine Tarifart ist in diesem Jahr verschwunden, die Geschlechtsunterscheidung. Dadurch ist es für Männer nunmehr teurer für Frauen billiger geworden. Die Versicherung verteilt das Schwangerschaftsrisiko auf beide Geschlechter gleichmäßig in der Annahme, dass zwar nicht beide Geschlechter schwanger werden können aber beide daran beteiligt sind.

Prinzipunterschied Private und Gesetzliche Krankenkasse

Das führt uns direkt zu den Prinzipien, nach denen die private Krankenkasse ihre Tarife festlegt (oder ermittelt). Die gesetzliche Krankenkasse geht davon aus, dass jemand der viel verdient auch viel für die Gemeinschaft zahlen kann und muss. Deswegen ist der Krankenkassenbeitrag nicht nach dem Risiko der Erkrankung bemessen sondern nach dem Gehalt. Das ist das Solidarprinzip, dass nur an wenigen Stellen aufgeweicht wird. Bei dem Solidarprinzip ist man aber auch im Grunde von dem Gutwillen der Politiker abhängig. Das Leistungsspektrum kann ohne große Vorwarnung geändert werden. Dies ist zum Beispiel bei der Zahnversorgung getan worden. Bei der privaten Krankenkasse muss sich eine Risikoklasse selbst tragen. Zumindest vom Prinzip her. Frauen als Klasse haben eben das Risiko, oder die Möglichkeit, schwanger zu werden. Das kann natürlich einiges an Kosten verursachen. Wenn man Frauen zwischen 20 und 40 als Klasse betrachtet, müsste die Klasse eben mehr für sich aufbringen. Das selbe gilt für ältere oder kranke Mitglieder. Für die älteren Mitglieder werden von der Krankenkasse Rückstellungen gebildet um das Ansteigen der Tarife im Alter einzugrenzen. Das Prinzip der Risikoklassen wurde in diesem Jahr aufgehoben, mit den oben angeführten Effekten. Es gab auch Stimmen, die meinten das wäre sozialistischer Unfug. Man würde Regelwerke aufweichen. Aber das Gleichheitsprinzip hat hier gesiegt. Es gibt Menschen, die meinen eine Versicherung ist wie ein Regenschirmverkäufer, der seine Schirme nur im Sonnenschein anbietet und bei Regen wieder einsammelt oder Gründe dafür sucht, diese einzusammeln. Bei vielen Versicherungen kann man das akzeptieren, eine Unterversicherung im Falle einer Krebserkrankung ist für den Betroffenen bitter. Es muss sich nicht nur um seine Erkrankung kümmern sondern auch noch um seine finanzielle Zukunft.

Grundversicherung

Um Härten und Probleme bei der Krankenversorgung vorzubeugen hat die Bundesregierung Gesetze zur Zwangsaufnahme von Menschen in die PKV in sogenannte Standardtarife vereinbart. Auch dagegen hat die PKV gewettert. Sie will sich um die gesunden, schönen und kinderlosen Menschen kümmern. Der Rest mag in der Restversicherung bleiben.

Die Standardversicherung muss den Mitgliedern ab 65 oder auch in anderen finanziell prekären Umständen angeboten werden. Hier wird nur das abgedeckt, was die gesetzliche auch tragen würde. Auch der Tarif, den die Private Krankenkasse dafür verlangen darf, ist gesetzlich geregelt und an das Niveau der gesetzlichen angepasst worden. Damit soll verhindert werden, dass Beamte, die ja zeitlebens in der Privaten Krankenkasse waren, im Alter dann ohne Versicherung dastünden. Statistisch verursacht übrigens nicht ein alter Mensch die meisten Kosten für die Krankenkasse sondern der Mensch ein Jahr bevor ihn das zeitliche segnet. Wüsste man, wann das wäre das sehr interessant für die Krankenkassen. Übrigens werden von den Pflegern und Schwestern sogenannte Newton Werte erfasst, also - in welchem Zustand befindet sich ein Patient. Wie ist sein Allgemeinzustand, seine Zusammenarbeit und sein Geisteszustand.

Es gibt bei den gesetzlichen Tarifen und den privaten übrigens in der Abrechnung einen gewaltigen Unterschied. Die gesetzlichen zahlen nach einer Fallpauschale. Das ist das sogenannte DRG Verfahren. Die Krankenhäuser bekommen ihr Geld für eine Diagnose. Für Leukämie Erstversorgung gibt es 2 Wochen Krankenhausaufenthalt bezahlt. Die privaten Kassen bezahlen nach Aufwand. Das heißt, der Arzt muss nicht so auf das Budget achten. Das gilt auch für die Medikamente. Ein Medikament, dass den selben Behandlungserfolg wie ein anderes hat, aber billiger ist, soll vorgezogen werden. Gerade bei schwierigen Erkrankungen und Infektionen gibt es verträgliche und weniger verträgliche Antibiotika. Bei den letzteren kann man schon mal Schüttelfrost und Übelkeit bekommen. Der gesetzlich Versicherte und der Versicherte im Standardtarif muss dann schon mal einwenige mehr zittern. Der Preisunterschied beträgt 1:10. Nur die in den höheren Tarifklassen bekommen dann die sanftere Variante.

Leistungsunterschiede bei den Tarifen

Neben dem Risiko basiert die private auch auf den Wahlleistungen. Man kann sich wie aus einer Speisekarte Leistungen herausnehmen. Diese Leistungen sind zum Beispiel - Chefarzt, Zweibettzimmer, Extraessen. Das hört sich manchmal in den Tarifbeschreibungen an wie bei einem Hotelaufenthalt. Dazu kommen noch Leistungen bei den Zähnen, bei den Augen und Leistungen im Urlaub. Hier kann dann die private Krankenkasse noch mal richtig punkten. Wer oft im Ausland ist, für den lohnt sich die Anwahl Auslandsversorgung. Diese muss sonst extra eingekauft werden. Die gesetzlichen haben hier einen engen Spielraum, was sie anbieten dürfen und was nicht. Für den ledigen Single, der nicht raucht und trinkt und zwischen 20 und 40 ist, kann dann der Supertarif immer noch günstiger sein als in der gesetzlichen. Es hat natürlich das Problem, wenn er einmal älter wird und vielleicht Kinder hat, dass dann die Regeln anders sind. Kinder sind Risiko und dementsprechend muss bezahlt werden. Für die Altervorsorge kann man übrigens auch noch eine Abdämpfung mit ankreuzen. Der besondere Altervorsorgetarif. Hier werden dann höhere Rückstellungen gebildet als normal. Übrigens waren diese Rückstellungen bis zu diesem Jahr nicht in eine andere Krankenkasse transportabel. Diese Rückstellungen verfielen bei eine Krankenkassenwechsel. Dadurch landete man bei einer neuen Krankenkasse wieder im Ausgangstarif. Das machte den Wechsel in eine andere private Krankenkasse fast unmöglich (zumindest aber unrentabel). Dieser Missstand wurde ebenfalls teilweise in diesem Jahr aufgehoben.

Lohnfortzahlungstarif

Dieser Tarif ist eine Kann Option im privaten Krankenkassenbereich und eine Pflichtoption im gesetzlichen. Man bekommt nach der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse Krankentagegeld. Vor allem wenn man eine chronische oder länger andauernde Krankheit bekommen hat, schützt einem diese Option vor dem Ruin. Man sollte also hier nicht knausern. Die privaten Krankenkassen locken den Sparfuchs in den Menschen hervor. Hier zu sparen kann aber regelrecht ins Auge gehen.

Fazit

Es gibt bei Versicherungen namentlich bei den Krankenversicherungen einen Dschungel von unterschiedlichen Tarifen. Man muss sich intensiv beraten lassen und auch eine eigene Analyse über den Bedarf anfertigen. Das Gebiet ist so knifflig und die Folgen so schwerwiegend, dass man hier nichts dem Zufall überlassen sollte.

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